Für das bestehen der
Versicherung ist Voraussetzung, dass der sogenannte Erstbeitrag nach
Aufforderung sofort bezahlt wird und die Folgebeiträge immer
termingerecht entrichtet werden.
Normalerweise gilt in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von
3 Monaten ab Vertragsbeginn.
Diese gilt allerdings
nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz
besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Wichtig ist auch der
Unterschied zwischen den alten und neuen Vertragsbedingungen. Nach den
alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 75) bleibt dem Anwalt
des Kunden das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten selbst zu
beurteilen. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, muss die
Versicherung leisten.