Versicherungsvergleich
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Rechtsschutz Informationen, Informationen zum Rechtsschutz

 
 

Allgemeines zum Miet-Rechtsschutz

 

Für das bestehen der Versicherung ist Voraussetzung, dass der sogenannte Erstbeitrag nach Aufforderung sofort bezahlt wird und die Folgebeiträge immer termingerecht entrichtet werden.


Normalerweise gilt in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn.

 

Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.


Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen den alten und neuen Vertragsbedingungen. Nach den alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 75) bleibt dem Anwalt des Kunden das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten selbst zu beurteilen. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, muss die Versicherung leisten.
 

 


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