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Was
ist nicht
beim
Miet- Rechtsschutzversicherung versichert?
Kein Versicherungsschutz
besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines
zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines
Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des
Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in
Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines
Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder
Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben
oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von
Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und
sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn daß es sich um laufend
erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, und
Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
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