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Wer ist
bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert sind in der
Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art.
Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B.
als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die
Schuld gerichtlich geklärt werden muß.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, daß
dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu
Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn es nach
einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung
über Entschädigungsleistungen kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu
Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der
Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des
Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder
Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B.
die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und
ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muß.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
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