Versicherungsvergleich
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Rechtsschutz Informationen, Informationen zum Rechtsschutz

 
 

Wer ist bei der Miet-Rechtsschutzversicherung  versichert?

 


 

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als

  • Eigentümer,
     
  • Mieter,
     
  • Pächter,
     
  • Vermieter,
     
  • Verpächter und
     
  • Nutzungsberechtigter

von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken welche im Versicherungsschein bezeichnet sind.

Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit ( Eigentum oder Miete ) zuzurechnen sind.

 

 
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