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Wer ist
bei der Miet-Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert ist der
Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Mieter,
- Pächter,
- Vermieter,
- Verpächter und
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen
und Grundstücken welche im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze
sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit ( Eigentum
oder Miete ) zuzurechnen sind.
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